Mehrwertsteuer-Registrierung für in Ungarn nicht ansässige Steuersubjekte


Während der Abwicklung von ungarischen Geschäften durch ausländische Firmen (z.B: Reihengeschäfte) kann es vorkommen, dass für das gegebene Geschäft neben den bereits bekannten Pflichten auch die Bestimmungen der ungarischen MWSt. geltend werden und somit die ungarische Mehrwertssteuer-Registrierung unvermeidbar wird. Dann lohnt es sich, vorher mit Fachleuten zu konsultieren, die sich mit den Steuerbestimmungen der am Geschäft beteiligten Länder auskennen.

Die Fachleute unseres Teams helfen Ihnen bei der steuerrechtlichen Beurteilung von Geschäften und während der Leistung der Steuerpflichten, sich im „fremden” ungarischen Sprachraum zurechtzufinden, all dies in dem von der Firma ausgewählten sprachlichen Rahmen.

  • steuerliche Beurteilung (Stellungsnahme) über Geschäfte anhand der gültigen Steuergesetze
  • Erstellung von Formularen und Übersetzungen, die bei der steuerlichen Anmeldung notwendig sind
  • Beantragung der ungarischen Steuernummer mit kompletter Betreuung und Verwirklichung der steuerlichen Anmeldung
  • Fiskalbetreuung und Unterstützung beim Entrichten der ungarischen Steuerpflichten
  • Kontakt mit den ungarischen Steuerbehörden